Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge, bei denen das Unternehmen Reiseland Andalusien S.L. (GmbH) gegenüber dem Kunden als Reiseveranstalter auftritt, d.h. in der Regel mindestens zwei Reiseleistungen innerhalb eines einheitlichen Pauschalangebots zu leisten verspricht.

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseunternehmen Reiseland Andalusien S.L. (nachfolgend RU genannt) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das RU zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt jedoch in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung.

2. Zahlung 

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Teilnehmer fällig. Der Kunde kann die Zahlungen per Banküberweisung, Kreditkarte (VISA, Mastercard und American Express)  oder Paypal (3,5 % Gebühren-Zuschlag auf den Reisepreis) tätigen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Kurzfristbuchungen, die weniger als 35 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung sofort fällig. Die Reisedokumente sowie Eintrittskarten und Leistungsgutscheine erhalten Sie umgehend nach Eingang der Restzahlung. Für Gruppenbuchungen gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen aus dem Angebot und Reisebestätigung (keine Zahlung mit Kreditkarte möglich).

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen des RU ergibt sich aus dessen Leistungsbeschreibung und den Angaben im Reisevertrag.

Nebenabsprachen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des RU.

Informations-, Orts- und Hotelprospekte haben nur einen unverbindlichen Informationscharakter.

4. Leistungs- und Preisänderung

Änderung des Reisevertrages hinsichtlich einzelner Reiseleistungen sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das RU hat den Kunden über etwaige Leistungsänderungen unverzüglich zu unterrichten. Er kann ihm eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsschluß, so kann das RU den vereinbarten Reisepreis ändern, sofern sich die Kosten der Reise durch Erhöhung von Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, öffentliche Abgaben und Tarifen in einem bei Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Umfang erhöhten.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich das RU bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

Dem Kunden wird empfohlen, zum Nachweis der Nichtinanspruchnahme von dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.

6. Umbuchungen und Rücktritt des Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Zugang der Erklärung beim RU wirksam. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei entstehenden Mehrkosten z.B. Teilstornierungen (von Doppel- auf Einzelbelegung, Transferkosten oder Anderes) wird diese Mehraufwendung auf die Pauschalen-Stornogebühren hinzugerechnet. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann das RU Ersatz für seine Aufwendungen und Schadensersatz verlangen, und zwar als pauschale Entschädigung bei Rücktritt (Folgende Reglung ist bei Flugplaztreservierungen ausgeschlossen; es gelten die ausgeschriebenen Stornobedingungen in der Reisebestätigung/Angebot):

- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises, mindestens 50,- Euro pro gebuchten Teilnehmer

- bis 14 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises

- bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

- ab 3 Tag vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises

Bei Gruppenbuchungen gelten die vereinbarten Storno- und Zahlungsbedingungen aus dem Angebot bzw. Reisebestätigung. Kommt es zu einer Teilstornierung bei einer privat geführten Gruppe werden die o.g. Stornokosten pro anulierte Person berechnet und zusätzlich die Mehrkosten (Transport, Fahrer, Tourguide, etc.) auf die verbleibenden Teilnehmer aufgeteilt. Sollten Ersatzpersonen gestellt werden, entfallen die Storno- und Mehrkosten und es wird ledeglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,- p.P. fällig. 

Sollten auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Namens oder der Unterkunft) vorgenommen werden, erhebt das RU eine Umbuchungsentschädigung von 50 Euro pro Person (Verfügbarkeiten und Reisepreisänderungen vorbehalten). Bei Änderungen ab 30 Tage vor Reisenatritt gelten unsere Stornierungsbedingungen. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. 

Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Das RU kann den Personenwechsel ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ausländische Vorschriften entgegenstehen. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person erhoben. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch neben dem Dritten für die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag.

6.1 Vorzeitiger Abbruch der Reise durch den Kunden

Bricht der Kunde die Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen des RU. Muss der Kunde die Reise aus einem zwingenden Grund, z.B. wegen Erkrankung oder Unfalls, schwerer Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen etc. vorzeitig abbrechen, bemüht sich das RU, bei der Organisation der Rückreise so weit wie möglich behilflich zu sein.

6.2. Rücktritt oder Kündigung durch den RU:

Das RU kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder danach diesen kündigen,

a) ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das RU behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis; er muß jedoch den Wert der ersparten Aufwendung und die Vorteile anrechnen lassen, die er aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung oder aus Gutschriften der Leistungsträger erlangt.

b) bis vier Wochen vor Reisebeginn: Wenn die in der Reisebeschreibung oder Reisebestätigung erreichte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sobald sich die Möglichkeit einer Nichtdurchführung der Reise abzeichnet, ist der Kunde davon zu unterrichten. Dem Kunden ist der gezahlte Reisepreis zurückzuerstatten.

c) bis vier Wochen vor Reisebeginn: Wenn das RU die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht zuzumuten ist, weil für ihn angesichts der bei der Durchführung entstehenden Kosten die wirtschaftliche Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, überschritten würde. Voraussetzung des Rücktritts ist weiter, daß das RU die zur Unwirtschaftlichkeit führenden Umstände nicht zu vertreten hat, daß er sie nachweist und daß er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Dem Kunden ist in diesem Falle der Reisepreis unverzüglich zu erstatten.

Erhält das RU vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, ist das RU berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht dem RU ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, dem RU gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Wenn aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streik, terroristische Anschläge, Unfälle, schwere Erkrankung oder Unfall des Reiseleiters, Katastrophen o.ä.) eine Reise abgesagt werden muss, erfolgt eine Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge bis spätestens 14 Tagen nach dem geplanten Reisetermin abzüglich der Kosten, die von Leistungsträgern erhoben werden (z.B. Eintrittskarten für Monumente und/oder Veranstaltungen). Weitere Ansprüche bestehen nicht. Diese Regegelung gilt nicht bei Buchungen von Einzelleistungen (z. B. Anmietung von Fahrzeugen oder Nur-Hotelreservierung). 

Ebenso behalten wir uns vor, eine Reise aus oben angeführten Gründen abzubrechen. In einem solchen Fall erfolgt eine anteilige Rückvergütung des Reisepreises der ausstehenden Reisetage (ohne einen evtl. Flugkostenanteil). Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Einzelne Teilnehmer können vom RU und seinen autorisierten Reiseführern bei undiszipliniertem, gefährlichem oder den Ablauf der Reise störendem Verhalten, sowie auch bei Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften von der Reise ausgeschlossen werden. In Folge wird das Mietfahrrad bzw. Motorrad sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Reise- und/bzw. Mietpreises.

7. COVID-19 Stornierungen

Stornierungen bedingt durch Covid-19 Einschränkungen sind nur möglich, wenn in der Destination die Reisedurchführung seitens des RU nicht garantiert werden kann. Ausgerufene Reisewarnungen und Quarantäne-Massnahmen durch das Abflugland können nicht berücksichtigt werden. Sollte der Reisetermin und/oder Reiseverlauf des Kunden von den erlassenen Massnahmen (Mobilitäts-Einschränkungen, Schliessung von Monumenten etc.) durch die lokalen oder staatlichen Behörden betroffen und eine Durchführung der Reise stark beeinträchtigt oder verhindert sein, hat der Kunde Anrecht auf eine kostenlose Umbuchung oder eine Gutschrift über den geleisteten Reisepreis (Gutschein 1 Jahr gültig). Zur Einwilligung einer Umbuchung oder Gutschrift ist der Kunde verpflichtet, dem RU bis spätestens 48 Stunden vor Anreisetag eine schriftliche Mitteilung einzureichen.

Für die Rückerstattung des Reisepreises seitens des RU besteht eine 14-tägige Frist nach Ablauf des Reisetermins. Der Kunde muss innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form die Rückzahlung der Reisepreises beim RU beantragen.

8. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung bzw. den Abschluss eines Versicherungspaketes, welches eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltet.

Ferner empfehlen wir bei allen Reisen den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Auslandskranken- und Gepäckversicherung.

9. Haftung des Reiseveranstalters 

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Ist ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden oder hat das RU lediglich für das Verschulden eines Leistungsträgers einzutreten, so ist eine Haftung auf den doppelten Reisepreis beschränkt.

Das RU haftet nicht für mangelhafte Leistungen, die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind (z.B. Vermittlung des Besuchs von Veranstaltungen).

Wird die Reise in Folge einer bei Vertragsabschluß nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch das RU den Vertrag kündigen.

Im Falle der Vertragskündigung kann das RU für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.1 Haftung und Wetter 

Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich das RU vor, den Reiseverlauf von Wander-, Fahrrad- und Motorradtouren und damit die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern. Das RU ist dabei bemüht, den Charakter des Reiseverlaufs nicht zu verändern und stets gleichwertige Leistungen zu erbringen

Die Reisetermine sind so gewählt, dass die Wetterbedingungen in der jeweiligen Region möglichst günstig sind. Das RU trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Teilnehmer hat aus diesem Grund keinerlei Anspruch auf Erstattung des Reise- und Mietpreises.

10. Haftung des Kunden für Fahrräder und Motorräder, Helmpflicht

Soweit im Rahmen des Reisevertrages ein Fahrrad/Motorrad zur Verfügung gestellt wird, haftet der Kunde für die sorgfältige Behandlung des Fahrrads/Motorrads und der jeweiligen Ausrüstung. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die Straßenverkehrsordnung zu beachten und das Fahrrad/Motorrad nicht unbeaufsichtigt oder ohne Sicherung gegen Diebstahl aufzubewahren Für jegliche Schäden oder bei Diebstahl haftet der Kunde gegenüber den Leistungsträgern, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart worden ist. Wegen der obligatorischen Informationspflicht weisen wir auf die Helmpflicht für Motorrad -und Radfahrer in Spanien hin.

11. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsmängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. Er ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem RU selbst, dem betreffenden Leistungsträger oder der örtlichen Reiseleitung - soweit vorhanden bzw. vertraglich vereinbart - zur Kenntnis zu geben.

Die Kosten einer unverzüglichen telefonischen oder telegrafischen Unterrichtung des Büros des RU werden von diesem getragen. Unterläßt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so verliert er seine Ansprüche auf Minderung.

Der Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck sind sofort dem Berförderungsunternehmen oder dem Reiseleiter - soweit vorhanden bzw. vertraglich vereinbart - anzuzeigen.

Wir empfehlen dringend vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung der Schäden zu verlangen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Enddatum der Reise gegenüber dem RU geltend zu machen.

11.1 Zahlungspflicht des Kunden

Der Kunde/Reiseanmelder ist verpflichtet, fristgemäß die Zahlungen zu leisten. Die Anzahlung ist nach Bestätigung der Reise- oder Anmietung sofort fällig und je nach vereinbarter Zahlungsart ummittelbar zu zahlen. Alle An-und Restzahlungen sind 30 Tage vor dem Termin der Anreise oder Anmietung zu leisten. Sondervereinbarungen der Zahlungsfristen (z.B. bei Gruppenbuchungen) sind in der Reisebestätigung gesondert aufgeführt. Sollte der Kunde/Reiseanmelder nach Zahlungsaufforderung duch das RU innerhalb von 4 Tagen dieser Zahlung nicht nachkommen, tritt mit sofortiger Wirkung das RU vom Reise-oder Mietvertrag zurück mit Berechnung der gültigen Stornokosten oder anderen Aufwendungen gegenüber dem Kunden/Reiseanmelder. Der Reisevertrag ist durch die Nichtbezahlung des Kundens somit nichtig. 

12. Einhaltung von Vorschriften

Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

13. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften 

Der Kunde ist für die Einhaltung der für die bereisten Länder geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits-, und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist das RU von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten.

Für die angebotenen Reisen bestehen für EU-Bürger derzeit keinerlei Visa- oder Impfvorschriften. Ein sechs Monate gültiger Reisepass ist ausreichend.

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ein.

15. Insolvenzversicherung

Mit Abschluss Ihrer Buchung und des damit entstandenen Reisevertrages zwischen Ihnen und dem RU, ist Ihr gezahlter Reisepreis über unsere Insolvenz-Versicherung gemäß geltender EU- und Landesgesetzte und für Reiseveranstalter in Andalusien gedeckt.

Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über diese Kundengeld-Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert. Ihr Kundengeld ist über uns bei der  Versicherungsanstalt CATALANA OCCIDENTE S.A.; Paseo de la Castellana, 4 - 28046 Madrid, NIF: A-28119220 mit der Policennummer: N-6.524.745-B abgesichert und ebenso bei der entsprechenden Tourismusbehörde (Consejeria de Turismo y Deporte de la Junta de Andalucia in Sevilla) hinterlegt.

16. Allgemeine Bestimmungen

Einzelheiten des Reiseportals (Webseite) entsprechen dem Stand der EDV, ein Irrtum wird vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet .Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Alle früher veröffentlichten Reisebedingungen werden durch die vorliegende ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseunternehmens.

17. Reiseunternehmen

Reiseland Andalusien S.L.

Calle Los Fresnos 14, 2B

29620 Torremolinos (Málaga) - Spanien

Agenturzulassung: CI-AN: 296355-2 

Umsatzsteuer-ID (CIF): B-93299477